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Bern, 20.  April 2023

Sehr geehrte Frau Nationalrätin,

Sehr geehrter Herr Nationalrat,

Die Koalition «Lang leben unsere Produkte!» wurde im Oktober 2022 gegründet und vereint heute 17 Wirtschafts-, Umwelt- und zivilgesellschaftliche Organisationen aus der ganzen Schweiz, die entschlossen sind, die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz zu fördern. Sie alle sind der Meinung, dass es heute unabdingbar ist, den Materialkreislauf zu schliessen und zu verlangsamen, um Ressourcen zu schonen. Eine der Lösungen: Konsument:innen echte Alternativen zur Entsorgung der Produkte zu ermöglichen, und zwar durch die Verlängerung derer Lebensdauer – insbesondere indem Produkte repariert und wiederverwendet werden können. Ausserdem birgt die Kreislaufwirtschaft grosses Potenzial, um lokale Arbeitsplätze zu schaffen und die Schweizer Innovationskraft zu nutzen. 

Die Revision des Umweltschutzgesetzes ist ein erster notwendiger Schritt, …

Die Koalition «Lang leben unsere Produkte!» unterstützt den aktuellen Revisionsentwurfs mit grosser Überzeugung und verlangt, dass am bestehenden Ambitionsniveau festgehalten wird. Diese Revision ist wesentlich, um eine rechtliche Basis zur Förderung von Reparatur und Wiederverwendung von Produkten zu schaffen. Diese sind für eine Transformation in Richtung einer Kreislaufwirtschaft und mehr Nachhaltigkeit zwingend

In den Augen der Koalition bildet der Artikel 35i das Herzstück der Revision: Die darin enthaltenen Bestimmungen erlauben es dem Bundesrat, Forderungen an neue Produkte und Verpackungen zu stellen, basierend auf ihrer Lebensdauer, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder ihrer Reparierbarkeit. Der Bundesrat könnte zudem Bedingungen festlegen, um die Umweltbelastung der Produkte zu beschränken oder die effiziente Verwendung der Ressourcen während des gesamten Produktlebenszyklus zu verbessern. Schliesslich wäre der Bundesrat auch befugt zu verlangen, dass Konsument:innen in Zukunft Informationen erhalten, die es ihnen ermöglichen, eine informierte Wahl zu treffen – z.B. in Form eines Reparatur-Index.

Der andere wichtige Fortschritt dieses Revisionsentwurfs besteht in den Artikeln 10h und 49a: Ersterer verankert einerseits den Einbezug der Umweltbelastung während des gesamten Lebenszyklus der Produkte im Gesetz (Art. 10h Abs. 1), wodurch man endlich das zu tief gesteckte Ziel der Abfallverwertung (Recycling) übertreffen könnte. Andererseits erlaubt er dem Bund auch, sich konkret für die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft einzusetzen, und zwar indem er Plattformen unterstützt, die zur Ressourcenschonung und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft beitragen (Abs. 2). Durch die Bestimmungen von Artikel 49a kann diese Unterstützung mit Finanzierungshilfen verbunden sein. Deshalb ist es äusserst wichtig, der Mehrheit der Kommission zu folgen, die Art. 10h Abs. 1 und 2 – auch wenn Letzterer leider weniger ambitioniert ist als in der Ursprungsversion – sowie Art. 49a unterstützt.

… jedoch viel zu zögerlich, um das Problem wirksam anzupacken! 

Die grösste Hürde des Revisionsentwurfs: Die oben erwähnten Hauptbestimmungen sind nicht verbindlich. Sie erlauben es dem Bundesrat zwar, Massnahmen zu ergreifen, verpflichten ihn jedoch nicht dazu. Und damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Bundesrat von diesen Bestimmungen nicht Gebrauch machen wird. So erlaubt es Art. 30a des geltenden USG dem Bundesrat, umweltschädliche Einwegprodukte und Produkte mit kurzer Lebensdauer zu verbieten – wovon dieser jedoch keinen Gebrauch macht. 

Dieser Aspekt muss korrigiert werden, damit die Artikel zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sich nicht als leere Hülle herausstellen. Als Erstes ist es grundlegend, Art. 35i für die Minderheit I (Egger Kurt) zu unterstützen, damit dieser seine volle Wirkung entfalten kann. Sie teilt dem Bundesrat die Aufgabe zu, Forderungen hinsichtlich der Markteinführung von Produkten festzulegen. Durch die explizite Erwähnung des  Reparatur-Index konkretisiert diese Minderheit den Wunsch der Koalition nach einem Informationsmittel für die Konsument:innen. Zudem muss Art. 30a verstärkt werden: Der Bundesrat soll mindestens die Möglichkeit erhalten, Einwegprodukte und Produkte mit kurzer Lebensdauer einer Kostenpflicht zu unterstellen. Bei Art. 30a unterstützt die Koalition sowohl Minderheit II (Klopfenstein Broggini) als auch Minderheit I (Suter). 

Sie finden die detaillierte Position der Koalition zu den anderen Punkten des Revisionsentwurfs im beiliegenden Dokument. Unten stehende Personen stehen Ihnen zudem für weitere Informationen zur Verfügung.

Wir danken Ihnen, dass Sie den erwähnten Punkten bei Ihren Diskussionen Beachtung schenken.

Freundliche Grüsse

Die Koalition «Lang leben unsere Produkte!»

 

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